Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Sie SELBST! Halten Sie Ihre Daten gegenüber allen Zurück außer den Beamten, die dazu berechtigt sind Sie befragen. Die haben einen Dienstausweis. Wer keinen Dienst-/Beamtenausweis hat ist auch kein Beamter! Wer einen Dienstausweis hat, und den einen Eid als Beamter auf die Gesetz der BRD abgelegt hat darf kein Verwahrungsbruch begehen.
Gesamelte persönliche Daten
Wir sammeln keine persönlichen Daten, und empfehlen jedem seine persönlichen Daten selbst der Exekutive (Die Polizei, ihrem Freund und Helfer) bei Bedarf zu Übergeben und Sicherheitskopien zur Regelmäßigen Neuzustellung (der sonst immer wieder verschwundenen Kopien) an verschiedenen Orten aufzubewahren. Ähnlich der Tagebücher, die früher von Verfolgten religiösen abgrenzbaren "Minderheiten" (mit pfändbaren Eigentum) bereits,
damit die Kinder noch einmal erfahren dürfen wer sie sind und woher sie kamen und wer die Täter waren.
Zweck der Datenerhebung (BDSG)
Alle Daten wurden und werden erhoben, zum Verständnis der journalistisch medizin- & rechtswissenschaftlich empirischen (forensischen / kausalen) Zusammenhänge, also darum zur:
Den Opfern wird Empfohlen eigens erfasste Daten multipliziert zu Verteilen, zum Zwecke der Selbstverteidung bzw. Versicherung. Das Scherbengericht.Org bietet diesen Service NICHT!
Liefern Sie Ihre Daten nicht den "Helfer" / "Coaches" und anderen "Consultern" (=Beratern) oder sonstigen Firmen wie dem "Jugendamt" aus! Die notwendigen, für die tatsächliche Ermittlung notwendige Informationen, den richtigen (vereidigten) Staatsbeamten bei der Polizei - die ihre Pension (Rente) von Ihren Kinder bezahlt bekommen wollen, da diese nicht in die Rentenkasse einzahlen und davon abhänig sind das der Staat und damit die Judikative funktionert bzw. der Hochverrat beendet wird!
Es wird nur empfohlen Daten zu erheben, die öffentlich verfügbar gemacht werden. Öffentliche Fotos z.B. in Zeitungsartikeln oder auf den Homepages der "Firmen" / "Einrichtungen" können "gelinkt" (und zu historischen sowie im öffentlichen Interesse der späteren Ermittlungen gespeichert) werden bzw. wurden bereits von Massen an Eltern gespeichert bevor es das Scherbengericht.ORG gab. Auch "Tinder" - tat den Opfern seine Dienste um die Täterkreise ausfindig zu machen und als "Menschen" kennenzulernen!
Die Informationspflichten gegenüber den Betroffenen Tätern und Opfern über die erhobenen öffentlich Verfügbar gemachten Daten, sind durch die öffentliche Verfügbarkeit (selbst gewollt, beim Arbeitgeber zugestimmt, der Presse zur Verfügung gestanden, Notwehr der Opfer durch Einzelveröffentlichen etc.) nach §33 nicht gegeben, der Auskunftspflicht über die Verfügbarkeit der E-Mail Adresse, des Namens durch den Absender und seiner Sicherheits-Kopien-Träger, bietet diesem sich nach §27 BDSG Gesetz bezüglich der historischen Aufzeichnung über seine Person, um sein zukünftiges Schicksal Willens sich auf seine Bürger- und Amtspflichten zu besinnen oder den nächstmöglichen Ausreiseantrag anzunehmen.
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