Je nach BerufUNGEN bzw. Berufsgruppen, tragen wir alle die Verantwortung nicht zu schweigen sondern ins Handeln zu kommen.
Alle Beamte sind automatisch, jeweils entsprechend des Berufes, dienstverpflichtet und dürfen sich in keiner Weise an Straftaten beteiligen oder gar durch Nichtstun StGB §13, diese weiter zuzulassen.
Insbesondere Polizeibeamte haben Strafanträge nach StGB §133 anzunehmen und zu ermitteln, bzw. die unbewaffnete Zivilbevölkerung nicht im Stich zu lassen und jede Gefahr im Verzug bzw. Vollzug zu beenden.
Die Pressefreiheit ist zu gewährleisten und die Bevölkerung zu informieren. Hier steht die freie Presse der hiesigen Presse in nichts nach und das ist, als freie oder oppositionelle freie Presse, eine besonders wichtige Herausforderung, die Informationspflicht, mit der Herausforderung, eine fehlgelaufene Propaganda gegen Herkunftsfamilien aufzulösen, bzw. sich von er Mitschuld durch Schweigen StGB §13 , zu befreien.
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