Entscheidungen aus Verantwortung = Souverän

Unabhängig des Erfahrungsaustausches mit anderen Erwachsenen, bestenfalls rechtsbelesenen und mitfühlenden Mitmenschen, ist es unabdingbar, daß jeder Erwachsene Mensch seine eigenen Entscheidungen fällt und sich NICHT FÜHREN lässt.

Die Frage: “Was soll ich jetzt tun?”, impliziert die Verantwortungsübergabe und damit die “Unterwerfung” vor einer höheren Autorität.  Die sich hier organisierenden Eltern benötigen keine anderen Erwachsenen zur Erziehung bzw. elterlichen Vorgaben und vergeben keine solchen elterlichen Vorgaben.

Die moralische Verantwortung trägt jeder erwachsene Mensch für sich allein,

an das tägliche Leid der Mitmenschen sogar der eigenen Kinder / Eltern / Großeltern:

  • ignoriert oder starr vor Angst wird,
  • davor täglich durch Ablenkung wegläuft, oder
  • sinnvoll aktiv zu werden, sein und zu bleiben, um als Vorbild für die nächste Generation bzw. der eigenen Kinder (selbst dann wenn sie nicht da sein dürfen) zu LEBEN!

Beachten Sie als Eltern, das Risiko der allseits leider geglaubten und dadurch entstandenen “Macht” vom Jugendamt, den Kontakt zu Ihren Kindern zu Strafe zu reduzieren. Ist der Kontakt bereits unterbunden, vollständig verboten - können Sie es ihre vorerste Pflicht (StGB §171) als Eltern in Anspruch nehmen, daß da Ihnen die Kontrolle über das Kindeswohl untersagt wird, es bereits auf schlimmste misshandelt wird und je mehr Sie in der Öffentlichkeit schweigen, desto weniger Angst haben die Täter erwischt zu werden bzw. Die werden immer grausamer. Wenn Eltern beim Amtsgericht Widerspruch einlegen, werden die Urteil und die Foltermaßnahmen gegen die Kinder noch grausamer. Wenn die Eltern nichts machen, verlieren sie leider ebenfalls den Kontakt.

Ob der Generalstrafantrag persönlich eingesetzt oder “nur”, und das besonders hilfreich verteilt bzw. Zur weiteren Gewaltprävention, also Verhandlung eingesetzt wird, muss also Selbstverantwortlich abgewogen werden.

Durch ausreichend Öffentlichkeitsarbeit (“auch unter der Hand”), wie auf diesem Scherbengericht.ORG umfänglich beschrieben, in dem sie lokal betreffenden Gebiet unternehmen, muss mit eigener Anwendung des Generalstrafantrages in der Regel erst ein Kurswechsel stattfinden, in dem die Öffentlichkeit persönlich (als Ersatzpresse) informiert wird.

Hiernach können Sie z.B. in die Verhandlung gehen oder wenn es nicht anders möglich ist, sich bei den Mit-Eltern einzureihen die den Generalstrafantrag, ausfüllen und bei der Polizei abgeben!

Die Menschen, die Ihnen die Verantwortung wegnehmen, “erklären Sie als Geisteskrank” = “nicht Erziehungsfähig”! Die Menschen die Verantwortung anderen Wegnehmen, sind jedoch meist die Geisteskranken!

Bei Räuber betteln nicht mehr zu Rauben? 

Innerhalb der juristischen Verfolgung STGB §344, ist es kaum bzw. nur selten möglich zu verhandeln, wo:

  • die Gesetze vom Richter, durch Hochverrat StGB §81 verdreht werden,
  • eine kriminelle Organisation StGB 129, als Jugendamt und deren Gehilfen 

eine terroristische Vereinigung gegen ihre Familie bilden uns Sie als Eltern die zu vernichtende Konkurrenz für den Kinderhandel StGB §236 darstellen, beurteilen bzw. Behandeln die Täterkreise (Verfahrensbeistand, Familienrichter, JugendamtSachenBearbeiterin, Vieh-&Sachschadens-/Gutachter usw.) selbst die Opfer die sich immer wieder anbieten und ihre Kinder zu Kinderverhören schleppen lassen als Geisteskrank! 

SPOTT

Fake-Werbung

Die Amtsgerichte und Oberlandesgerichte verspotten ihre Opfer immer wieder und immer schlimmer. 

Lediglich wenigen WERBE-Trägern (ähnlich dem Wirtschaftskonzept vom E-Sports) wird vereinzelt das Recht wieder zugesprochen Kinder zurückzuerhalten. WERBE-Träger deren Aufgabe es sodann bleibt sich am Betrug der Massen zu beteiligen.

Aussichtslos

Die meisten Widersprüche werden mit "Keine Aussicht auf Erfolg" vom Amtsgericht oder Oberlandesgericht abgelehnt und dienen nur der Zeitverzögerung und den anwaltlichen Gebühren genährt aus mit Betrug geschaffener und aufrecht erhaltener falscher Hoffnung für die Opfer, der Völkermörder (VstGB §6 1. - 5)!

“Alle hinter mir her…”, funktioniert bei kleinen Jungs und einer Schulhofbande für gesamte Pausenzeit, ist jedoch für erwachsene Menschen die schlechteste Entschuldigung für

  • sinnlose oder gar schadhafte Tätigkeiten, oder
  • Zu Warten und die nächste Generation im Stich zu lassen

Die sicherste Gruppengröße sind 2-3 Personen, da eine externe Beeinflussung sich dann sehr aufwändig gestaltet. Wer Opfer sammelt und über diese sich erneut autoritär erhebt bzw. diese als Infantil erklärt, hat keine ehrlichen Ziele und nutzt Grausamkeit für andere Ziele, als statt tatsächlich das Grauen für die Opfer mit-/beenden zu wollen

Die am wenigsten böse Absicht hinter: “Wir müssen mehr werden”, ist die, daß man hofft, daß viele andere die Gruppenstärke bieten, damit man selbst mutig ist oder eben das alle anderen die Arbeit machen, während man selbst sich in seiner Opferrolle suhlen darf. Vermeiden Sie diese Mitmenschen, da Sie meist schon, bevor Ihnen schweres Unrecht widerfahren ist, auch anderen Menschen Gewohnheit Unrecht angetan haben bzw. Ausgebeuteten. Opfer sind nicht automatisch die besseren Menschen, oft nur die langsameren Täter.

Organisation von Gruppen?

Handlungsempfehlungen

Empfehlungen = Empfehlungen zu Ihrer Verantwortung

Aufgrund der immer wiederkehrenden Frage: “Was soll ich tun” - die wir Ihnen nachfolgend nach unseren Erfahrungen durch die Messungen der teils sehr umfangreich standardisierten Kinderhandels-Planspiele bzw. der Ergebnisse ermittelten, geben wir nur eine Richtung an, die kausal an dem angelehnt wird, was “RetroSpektive” für die jeweiligen Situationen der einzelnen hier in Deutschland lebenden zu Empfehlen wäre.

Beobachten Sie die, die darüber lachen, was hier passiert und es verspotten. Entweder sind es Täter oder baldige Opfer, die als “Speise” beim Familiengericht eingeladen werden. Falls es nicht bereits gestoppt wurde da die Potentialopfer ach aufgeklärt wurden.

 

Ich möchte eine Familie gründen - was tue ich?

Ziehen Sie um! Sorgen Sie für die Schulpflicht in einem Land, in dem Sie selbst feststellen, daß das Jugendamt keine Kinder raubt und durch die Erfüllung der Schulpflicht auch keinen Grund hat! 
 

Wir haben Kinder und diese Kinder wohnen bei uns!

Verlassen Sie Deutschland und prüfen Sie selbst in welchen Ländern international kein Jugendamt die Kinder klaut!

Ich bin alleinerziehend ... … und habe das andere Elternteil, per Gericht den Kontakt untersagt

Sie hätten die Rechtsgrundlage, zumindest ihr Kind in einem anderen Land beschulen zu lassen, und dort z.B. ebenfalls (z.B. in einer Schule als Deutschlehrer) zu arbeiten.

Jedoch mehren sich die Meldungen, das das Jugendamt in vielen Ländern (dank dem Exportschlager durch unsere (hierdurch offensichtlich werdende) internationale Jugendamt “Entwicklungshilfe” bzw. damit internationalen Kinderhandel) dennoch Zugriffsmöglichkeiten besitzen sollen. Inwieweit Sie ihr Kind vor der Inhaftierung damit retten und ab wann Sie gegenüber dem anderen Elternteil ein lebensbedrohliches Siechtumstums-Verbrechen begehen, indem Sie diesem Elternteil bzw. sogar den Großeltern den Kontakt untersagen müssen Sie selbst in der Wahrscheinlichkeit abwägen ob alternativ die Kinder vom Jugendamt verkauft werden, wenn Sie den Eltern-Kind-Kontakt offiziell zulassen.

Im Ausland könnten sie, insofern Sie vom Jugendamt durch Kinderraub bedroht wurden, dem Elternteil zumindest den Kontakt, z.B. anfangs über Video, und sodann persönlich (beim Auslandsbesuch) wieder ermöglichen!
 

Ich bin alleinerziehend ...  … und habe das andere Elternteil, per Gericht das Aufenthaltsbestimmungs- & Sorgerecht entzogen

Aus dieser Perspektive ist PATT nötig, wenn Sie sich niemals erwischen lassen, daß Kinder mehr Umgang haben, als das Gericht erlaubt, Sie in jedem FALL bitte versuchen dennoch die Lage lieber zu entspannen und diesem Elternteil, z.B.  andere Leute einen Generalstrafantrag in den Postkasten zu werfen. Hören Sie bei den Erkenntnissen und sagen Sie, falls “etwas” oder jemand zuhört: “Schreib ich mir auf, denke ich drüber nach.” - so daß Sie nie eine offizielle Antwort geben. Sie sind aktuell die einzige Mauer zwischen den Kindern und dem Kinderheim! Das andere Elternteil muss auch aufhören, streiten zu wollen, auch wenn es Siechtum bedeutet, um die Kinder zu schützen. Und die Täter auf ihre Vorhaben ansprechen, so daß wenn Sie dieses Verbrechen auch an ihren Kindern begehen unter Hochverrat StGB §81, das GG 20(4) gilt, wodurch alle (möglichst friedlichen) Mittel eingesetzt werden dürfen! Das Verständnis muss jedoch bei dem Elternteil selbst aufkommen.

Ob und wann die Kinder abgeholt werden, wissen wir nicht. Solange das Spannungsverhältnis zwischen Ihnen und anderen dem Elternteil offiziell nicht beendet wird, jedoch um der Kinder inoffiziell miteinander (ohne Wissen der Kinder) geredet und sich abgestimmt wird, könnte es zumindest eine etwas sicherere Umgebung sein damit die Kinder nicht ganz oben auf der Liste und damit z.B. am Freitag nachmittag plötzlich abgeholt werden.

Ich habe Kinder beim anderen Elternteil  … und darf diese nicht mehr sehen!

Ihre Kinder stecken noch nicht ganz in der Klemme, Sie uns ihre Eltern, also Großeltern der Kinder, sehr wohl. Wir empfehlen es nicht das Elternteil im Thema hineinzunehmen bevor die lokale Lobby bzw. Das lokale Wissen um die Probleme hat sich nicht verändert bzw. Entweder die Richter gekündigt sind oder den StPO 153a erfüllen oder …. Die Politik das Thema tatsächlich anfasst und Sie, ihre Kinder und das andere Elternteil aus ihrer Zwangslage befreit.

Die Gefahr für ihre Kinder ist das Kinderheim! ist Groß!

Wenn Sie nicht warten wollen bis es zu spät ist, helfen Sie gern mit im Kinder-Staats-Streichler, wie auch “Maxi” & “Moritz” ohne Gesetzesbrüche und dem, was auch Kindern erlaubt ist, zu tun.  Etwas zu tun ist besser als nix zun tun und zu “fermientieren” bzw. “Degenierten” bzw. Durch zu viele “rasten” - “zu rosten”. 

Streiten Sie sich nicht um Vorwürfe, die Ihnen gemacht werden. Dies wird so beraten, weil “nur einer das Kind bekommen darf” - wie Familienrechtsanwälte dies teilweise Kleinlaut zugeben (MÜSSEN!). Nutzen Sie lieber ihr Kraft um ihre lokale Gerichtsbarkeit durch den Druck der informierten Bevölkerung auf den Boden der ordentlichen Gerichtsbarkeit zurückführt oder notfalls absetzt oder die Fehlurteile alle (damit auch Ihres) aufgehoben wird.

In Notwehr ist es unproblematisch (§32-§35 StGB) z.B. bei E-Mail Aktionen einen Account anzulegen, der nicht auf Ihren Namen hinweist.

Ich habe Kinder beim anderen Elternteil  … und darf diese immer weniger sehen!

Risiko: Sobald Sie das Gerichtsverfahren anstreben um die Kinder mehr zu sehen, wird es in der Regel weniger bzw. in Stufen (z.B. durch die Misshandlung in Kinderverhören StGB §255) abgebaut und dann werden die Kinder ggf. Ins Kinderheim abgeholt, mit genau den Argumenten, die sie gegen das andere Elternteil vorbringen.

Maßnahmen (VORSCHLAG): Gehen Sie wenn möglich als wissender nicht “aus der Deckung” und nutzen sie den Generalstrafantrag, entsprechend der “Spielanleitungen” oder frei wie sie Sie wünschen und glauben um primär in der Region in der sich die Gerichte befinden und damit auch mit ca. 150 km Radius Entfernung die Richter, Anwälte, Verfahrensbeistände und sonstiges Familienzersetzunggewerbe auch privat wohnt, zur maximalen Verteilung (Z.B. durch die E-Mail Kampangen, durch Aushänge in allen Kaufhäusern usw. usw.). Damit es zu einer Meinungsänderung “wie von selbst kommt”.

Zeitweilig konnte dies selbst mit “Papa auch, Mama auch” - Aufklebern gemessen werden Bösartigkeiten zwischen Eltern, zum Wohl der Kinder abzubremsen. Der durch das Umfeld begriffene Generalstrafantrag hat ganz allein die Kraft für die Meinungsändern der “Fahnen im Winde” zu sorgen.

Meine Kinder sind vom Heim bedroht bzw. Kontaktverlust!

Risiko: Sobald Sie den Kontakt verlieren, wird es schwieriger, diesen wiederherzustellen. Die "Hochverräter" vom FamilienVernichtGericht, d.h. die Gesetzes-Volksverräter §81 StGB, diesen wiederherzustellen. Es ist zeitlich absehbar, daß durch Medikamente und andere lobotomisch wirkende Foltern (z.B. Würgespiele) ihr sich im Stich gelassen fühlt (wozu sie dann durch die Verstärkung der judikativen Verwaltung als Unschuldige) noch mehr verfolgt werden.

Maßnahmen: Womöglich stimmen Sie sich ggf. mit Botschaften anderer Länder ab, ob Sie dorthin fliehen dürfen. Ein großes Land im Osten soll z.B. “Müttern mit Kindern für ein Jahr lang Asyl vor dem Jugendamt gewähren”. Sicher ist dieses Land offen und groß genug, um Menschen, die sich integrieren, eventuell für immer aufzunehmen.

Dableiben? Dann riskieren Sie, daß Sie ihr Knd für immer verlieren und bis Sie selbst versterben, ggf. überall betteln werden, daß Ihnen jemand hilft, wobei diese Leute sie ausschließlich durch ihre dann Bereitschaft alles zu tun und herausgegebenen, sie ohne echte Hilfe ausrauben.

Wenn z.B. ein Pflegekind durch Meldung von geld- oder / und “fremdkinderliebenden” Pflegeeltern durch die freundliche Anmeldung bestellt wird, oder durch den nächsten “Kinderunfall” ein PflegeOnkel- oder Kinderheim-Platz frei wurde werden ggf. Ihre Kinder ohne Ankündigung abgeholt, um den Bedarf an der “Sache Kinder" zu decken.

Die Summen für den Freikauf (also finanzielle “Entscheidungshilfen” zum tatsächlichen) liegen jenseits der 50.000 EUR für ein Kind. Im Fall das dies schon im Heim ist, ist der Umsatz fest geplant und Sie sind dann die Konkurrenz für direkte Steuergeldabhebungen vom privatisierten Kinder-&Menschenhandelsgewerbe. D.h. Ihr Geld wird ggf. Nur genommen das Kind trotzdem nicht zurückgegeben. Bei Familienrechtsanwälten, sieht es nicht anders aus. Diese trennen Sich entweder strategisch, sobald Sie merken, daß Sie betrogen werden oder sobald Ihre Kasse geplündert und dieser sie erfolgreich in die Insolvenz und ins Siechtum überführt hat. Auch ihr Familienrechtsanwalt scheint hierfür besondere Abzeichen, als Biechnen zu bekommen, je mehr ihre Mandanten versiechen, obdachlos werden oder in der Forensik verschwinden. Das größte Bienchen-“Ruhnen-”-Abzeichen scheint es zu geben, wenn Sie dies sogar mit Freunden tun.

Ich bin Bauer!

Helfen Sie dem Bauernverband zu verstehen, und dann anzugehen, daß der Raubbau an den Familien bzw. den Landwirtschaftlichen Familienbetrieben durch Zwangsmaßnahmen, des Jugend”amtes” und Familien-Vernicht-Gericht die zu massenhaften (indirekten) Zwangsenteignungen führen, zu stoppen! So daß noch landwirtschaftliche Erzeugnisse möglich sind, um 60 Mio und vielleicht sogar das Wunder zu vollbringen, 90 Millionen Menschen ernähren zu können. Damit hoffentlich niemand hungern muss, wenn das Jugendamt das letzte Kind abgeholt hat und der letzte Deutsche nun Bescheid weiß das ARD und ZDF irgendetwas wieder einmal verheimlicht oder anderes herum dargestellt haben.
 

Ich bin Teil der Versorgungsleistungskette

Sind Sie Teil der Versorgungs-Leistungskette, können wir Sie nur bitten dazu bleiben und sich an Ihrer Berufung für uns die DABLEIBEN MÜSSEN (oder WOLLEN!) festzuhalten, so daß wir noch in die Notaufnahme kommen dürfen und einen Arzt vorfinden, auch wenn ihm bzw. auch ihr bereits die Kinder geraubt wurden. Oder sie besser diese vorher aus dem Land verbracht haben.

Ich habe eine Firma!

Wenn Sie nicht in der Versorgungsleistungskette (z.B. für Landwirtschaft, Medizin, Polizei) für die Grundbedürfnisse zum Überleben der Bevölkerung sich befinden, gilt die Empfehlung auf aufzuziehen - da hin, wo man Sie, wegen einer bereits stattfindenden staatspleite verursachenden Leistungsausgleich nicht beraubt und als nächstes auf die Liste der bis zum Siechtums gejagten “Einzelfälle” setzt! 
 

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