Heiß oder kalt! - Das Scherbengericht

Durch das Verweigern der Judikative ihre Arbeit überhaupt in den vordringlichsten Aufgaben zu machen oder ggf. durch mutmaßliche Verbote an diese Judikative wurde nach über zwei Jahrzehnten, Terror gegen die Zivilbevölkerung ein Scherbengericht zur Wiederherstellung der staatlichen Ordnung erforderlich.

Alle werden zur Rede gestellt und alle müssen sich entscheiden und wer sich nicht entscheiden will, hat sich bereits entschieden.

Wer heute weiter schweigt, soll auch morgen und für immer in der Öffentlichkeit schweigen!
 

"Jeder ist sich seines Glückes Schmied"

Was in der ersten Klasse, zumindest noch irgendwann vor 2002, den Kindern durch liebenswerte Lehrer oder besser noch vorher durch die Eltern selbst beigebracht werden durfte ist für viele Entgleiste Menschen, ggf. ICD F23 oder ähnlich gelagerte psychisch erkrankte oder charakterlich tatsächlich zutiefst Boshaften Menschen, die andere Menschen nur als "Biokraftwerk" bzw. ERZEUEGER-/IN bzw. Herkunfts-/vater-/mutter/-familie geschäftlich  zur Ausbeute wie Schweine betrachten, die man erst zur Vermehrung benutzt und dann im Familien-Vernicht-Gericht durch die Verfolgung als Unschuldige in den Siechtumgstod jagt.

Zuviele Zeugen, zuviele Akten, zuviele Videos, zuviele Audioaufziechnungen - zuviele Kinder die sich klar und deutlich erinnern, auch wenn Sie Lügen gezwungen wurden, zuviele die sich nun wieder erinnern, zu viele ... das Land munkelt - die Wahrheit ist längst herausgekommen. Eine jurstisch als terroristiche Vereinigung StGB §129a, die ausschließlich nur durch den Hochverrat StGB 81 / §91 - durch Verat an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nur nun so zu besser zu bennenden VolksVeratsJustiz bzw. möglich war!

Das Scherbengericht für Jede & Jeden!

permanent zu speichern und sowohl papierend als auch digital im Rahmen der gültigen Gesetze zu “verarbeiten” (d.h. zu verwenden und weiterzugeben):

  • zu historischen Forschungszwecken BDSG §27 Dezentral und der Austausch heterogen, 
  • im öffentlichen Interesse BDSG §28, besonders für die nächste Generation, für das endgültige gesellschaftliche “Scherbengericht”, dezentral,
  • Im Rahmen der Berufsausübung BDSG §26 und damit ggf. mutmaßliche Straftaten aus niedrigeren Gründen, vielfach gesichert,

um nach der Zustellung (zeitnah, oder zum späteren Zeitpunkt vom gesellschaftlichen, ggf. öffentlichen “Scherbengericht”) auszuwerten ob die Informieren Mit-/Menschen (natürliche & juristisch ggf. haftbare Personen)

  • es ablehnen,
  • schweigen,
  • zusagen, die Informationen zu prüfen,
  • entsprechend der eigenen Verantwortung weiterzugeben bzw. 
  • konkret selbst aktiv zu werden

um die millionenfachen Verbrechen der Menschlichkeit und den Völkermord am eigenen Volk zu stoppen, ist zusätzlich für die Helfenden zum Haft(-ungs)ausschluss

  • zur Meldepflicht von Straftaten StGB §138(2) etc.
  • der bestmöglichen Erfüllung der Bürgerpflichten StGB §323c 
  • zur Vermeidung von zukünftigen Lastenausgleich BGB §241  zwischen Restbevölkerung und den ignorierten systemisch ausgeraubten bzw. ausgebeuteten Opfern

Die Katalogisierung der Verantwortlichen (= dafür bezahlten) zu helfen und Zeugen, wann diese wie informiert wurden, ob diese zu Ihrer ggf. Amts- §13 StGB oder zumindest Bürgerpflicht §StGB 323c / ggf. §25(2) Schweigen oder gar selbst bevorteilte “VolksFRESSER” bzw. "VolksKANNIBALEN" sind, wird durch die Reaktion selbst, Vor-Gefiltert, in dem die 

  • digital (E-Mail / Fax), 
  • persönlich, 
  • postalisch oder 
  • mehrfach 

mit dem Generalstrafantrag versorgten und informierten Personen / Mit-Menschen:

  • mit Namen & 
  • Arbeitsort &
  • ggf. Geburtsdatum (z.B. bei Richtern) 

Wer ist für und wer gegen die deutsche Bevölkerung (konkret Familien) und wen lässt sie kalt

systemische “hilfspolizeiliche” Ermittlungen

Sich überschneidende Tätergewohnheiten, sind über die privaten Fallakten der einzelnen Opfer, insbesondere derer, die einen nachweislichen Strafantrag stellten, einerseits ermittelbar, andererseits werden die bestehenden Rechte der betroffenen ggf. "menschenähnlichen" Personen (z.B. Familienrichter) durch Arbeitskreise der durch sie geschädigten Opfer ausgetauscht und verglichen bzw. (ggf. je nach Wissensstand zur Rechtskonsulenz) u.a. strafrechtlich vorbewertet.

Dies geschieht bereits automatisch, da die Opfer gleicher Gutachter, Jugendamtmitarbeiter-INNEN und Richter-/INNEN sich über das Internet und die Nennung der Namen bereits umfangreich im ganzen Land selbst organisieren und manche hiervon auch als “Volks-Presse”, aus dem “Volk für das Volk” ihre Vergleiche (zum Volks-Vernichtungs-Spott der Judikative bzw. Dem Hochverrat) wenngleich mit anderen Worten veröffentlichen.

Die Ergebnisse können u.a. an die Exekutive oder bereits an historische Archive übermittelt bzw. werden privat (bereits) dezentralisiert gespeichert und gegenseitig ausgetauscht.

 

Privates bleibt (zunächst) Privat

Die Tagebücher des Leides, sind bereits dezentral bei tausenden von Mit-/Tätern und Millionen von Opfern auf Computer, in Aktenordner und insbesondere in den Gerichtssälen gespeichert und verletzen bereits jegliche Gesetze zur Geheimhaltung.

 

Zur zusätzliche Speicherungen in der z.B. in der Google-Cloud, zum Zwecke des gegenseitigen Backups, der “Familien-Horror-Akten” und insbesondere der (heimlich) audio-/visuell aufgezeichnenten:

  • Fake-Gerichtsverfahren,
  • Fake-Mediation & Vernichtungsgutachten,
  • erniedrigende “Kinderübergaben” & bewachte Umgänge
  • Fake-Beratungen vom Jugendamt, Familienanwälten und anderen systemischen Mittätertäterkreisen (z.B. Volks-Vernichtungs-Vereinsvorstände)

um nicht nicht nur Stimmlagen & Inhalte sondern auch die größten Grimassenkulturen von “Monsterfressen” für immer geschichtlich festzuhalten und insofern diese dann Kinder haben in die Scham und Haft-(ung) zu (über-/)führen, insofern die Einsicht der Täter nicht (rechtzeitig) möglich ist, oder zur Unterhaltung zukünftiger bzw. gegenwärtiger Generationen, z.B. durch ein Scherbengericht) dienlich sein wird.
 

Die Rechte der tatsächlich betroffenen privaten (natürlichen §1 BGB) Personen §29 BDSG, insbesondere der vom Familienrichtern und anderen beruflich Beteiligten misshandelten Kinder StGB §225 haben ein “überwiegend berechtigtes Interesse” §29 BDSG (1), daß ihre Person über Namen und Gesichert niemals in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden.

 

Beweise z.B. zu schreienden und gequälten oder bettelnden Kindern, die zu ihren Eltern wollen bzw. Aussagen zu Grausamkeiten der Berufstätig machen, sollten u.a. mindestens mit verdeckten Gesichtern der Opfer erfolgen oder nur und ausschließlich an die Exekutive (Polizei) übergeben werden!

 

Im Gegensatz zur allgemeinen Verbreitung vieler absichtlicher und vom Leiden der Opfer profitierenden Irrlehrer, ist es nicht verboten bzw. Nun gerichtlich bestätigt erlaubt Aufzeichnungen in der Beweisnot in jeglicher digitaler (z.B. Video / Audio) wie analoger Art (Mitschriften) anzufertigen und sodann im Rahmen der Rechts-/ Gerichtsbarkeit bzw. Dem investigativen Journalismus bzw. für Ermittlungen und Rechtsbewertungen weiterzunutzen.

Beweise! Jeder Art! 

Der Verbot Beweise heimlich bei juristischer Verfolgung zu erstellen, ist eine Fiktion der "Verbände" und Verbrecherischen Organisationen" - jedoch kein realer Rechtsstand.

Selbstverständlich, gibt es dort und hier dann Klagen, das die organisierten Straftaten verdeckt werden sollen.

Straftäter, in juristischer Robe, dazu zu bringen von Straftaten abzulassen, und dabei aufzunehmen, enzürnt manche kriminelle Richter und lässt ihn vergessen das Strafrecht öffentlich ist und der Richtereid nach GVG §38 und somit die ordentliche Gerichtsbarkeit eingefordert werden kann bzw. durch Öffentlichkeit Richter immer öfter zwingt die Gesetze wieder anzuwenden.

Nutzen Sie das nebenstehende Urteil für ihre persönlichen Progandisten um diese zur dieser Panikmache zum Schweigen zu bringen bzw. ihr neu gewonnen Selbstbewustsein zu wissen Ihre Aufzeichnen alle zum späteren Zeitpunkt nutzen zu können bzw. ihren Kinder zukommen zu lassen.....  Völkerstrafrecht verjährt nicht!

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