Umfänglich wurden bereits Standardschreiben, zu zufällig zuerst abgeschickten E-Mail Reihenfolgen, zu verschiedenen Amtsgerichten versand. Welche bereits angekommen sind und welche nicht, ist schwer zu prüfen. Das “eins, zwei - viele Tausend - " das Standardschreiben unter Ihnen unbekannt viele Richter direkt erreicht haben, ist gewiss.
Je letztes liegt es an Ihnen, wie schnell es weitergeht, das alle Richter möglichst persönlich darüber in voller Kenntnis über die Ergebnisse Ihrer Arbeit und damit Strafbarkeit bei Fortsetzung der Handlungen gesetzt werden, so daß ggf. bei dann nachweisbaren Mutwillen, die Exekutive zuständig ist. Wieviele Juristen bzw. Richter-/INNEN bisher erreicht tatsächlich wurden ist kaum prüfbar, prüfen Sie es selbst!
Nutzen sie die vorhandenen Vorlagen als Quelle der Inspiration oder der freien Nutzung... Das höchste Ziel für das Scherbengericht.ORG ist die Wiedereinführung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in deutschen Gerichtsälen und die Abkehr vom Hochverrat StGB §81, so daß Gerechtigkeit gesprochen und die Mit-Menschen gesund werden können!
Falls keine Abkehr stattfindet, wird die Absicht oder Geisteskrankheit (=Dienstunfähigkeit) von Richter-/INNEN offensichtlich bzw. die dann lebenslange Haftbarkeit unumkehrbar manifestiert.
Es müssen weitere Gerichte z.B. per Fax, E-Mail informiert werden, so daß unter den richterlichen Kollegen ein Diskurs ermöglicht wird!
Mit Namen angesprochen
& persönlicher Rück- äußerungsfrist, ist es nach StGB §13 & §133, nun auch für alle Staatsbeamten haftbar dies nicht zu bearbeiten!
Holen wir bzw. Sie sich die Entscheidung ab, für oder gegen ein Deutschland bzw. für das das Ende des Volkes oder die Chance durch die Wahrheit einen Neuanfang zu wagen!
Wir empfehlen, sich nicht darauf zu verlassen, das der Generalstrafantrag auch bereits bei Ihrem “Scharf-”Richter auf dem Schreibtisch liegt, sondern selbst dies sicher zu stellen und schlagen folgende E-Mail Informationsverteilungsstrukturen, für die sie die LOKALEN E-Mail Adressen jeweils im Internet finden:
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Die Kämmerer der Städte sind die Geldschleusen und Engpässe, werden die Kämmerer mit in Kentnis gesetzt, das die Gerichte die Staatskosten sofort absenken können, entsteht die Pflicht durch Mit-/Wissen zu handeln bzw. die Geldmittel zu streichen! Gleiches gilt für Finanzministerium, Finanzamt, Regierungspräsidien.
Vor allem die LOKAL-Politik, aller Farben, dürfen gern in CC gesetzt werden, dann werden Sie selbst erleben, welche Politiker, sich bei Hochverrat, bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen das eigene Volk, melden und welche schweigen und welche nicht mehr gebraucht werden!
Vor allem die LOKAL-Presse aller Art und freie Journalisten oder gar (angeblichhe?) Oppositions-Medien sind für das CC für die Verantwortungserweiterung der Pflicht zur Veröffentlichung zur Warnung der Bevölkerung! Also der Presseverantwortung!
Setzten Sie gern, bevorzugt lokale Personen des öffentlichen Interesses, mit in CC und nehmen Sie diese auch mit in die Verantwortung für die noch nicht bekannt genug gewordene Gefahr des Kinderhandels vom Jugendamt in Deutschland!
Setzen Sie Unternehmen, Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Einrichtungen gern mit ins BCC! Wie auch andere private Zeugen. So da diese, die Informationen, auch unter der Hand, lokal weiter verbreiten können! und tatsächlich getuschelt werden muss!
Entsprechend der aktuellen Situation, des flächendeckenden “Versagens” der Judikative, sind alle Eltern (und alle anderen Mitbürger) selbst gezwungen selbst zu bewerten, in welcher Weise und Reihenfolge Sie mit dem Generalstrafantrag arbeiten, um Ihre Hin-/Richter davon zu überzeugen von Ihrer Familie abzulassen oder ggf. Sie davon zu überzeugen, daß es besser ist immer weiter mi-ZU-”machen” oder ggf. daß die Hin-/Richter selbst vor Gericht gestellt werden.
Es wird folgende Vorgangsweise empfohlen:
01
Versorgen Sie das Gericht, noch ohne persönlichen Namen der Richter, über den (nicht ausgefüllten) Generalstraf- antrag, wie in der vorherigen Anwendungsempfehlung beschrieben, ggf. zunächst, gar mittels einer nicht auf Sie persönlich leicht zurückführbare E-Mail Adresse, und nutzten Sie die zuvor beschriebene E-Mail-Breite. Je mehr desto besser!
02
Werfen Sie einen ausgedruckten Generalstrafantrag, persönlich im Postkasten der jeweiligen Gerichte, als anonyme Meldung (gern mit Aufschrift: “Alles ist herausgekommen!” ein), zu Händen des jeweiligen Richters.
Veröffentlichen Sie ggf. das Amtsgericht wo und wie bzw. daß der Strafantrag eingeworfen wurde, bevorzugt bei anderen Social Media Kanälen!
03
Werfen sie bei der Polizei, einen Generalstrafantrag, mit mindestens einer Gedruckten Version, in den Postkasten oder geben Sie diesen bereits direkt persönlich ab. Ggf. bei mehren regionalen Polzeistellen!
Zur Vorabinformation, damit diese sich ggf. auf mehrere kommende Strafanträge besser vorbereiten können! Bereits jetzt ist es von Vorteil einen Ansprechpartner zu bekommen.
04
Schreiben (z.B. drei Werktage später) zeitversetzte eine weitere E-Mail jedoch mit persönlicher an die Ihrer Ansicht nach “betroffen” und sonst zuständigen Richtern, bei der Sie die Richter auf Ihre Haftung hinweisen und auf eine Rückäußerung innerhalb von drei Werktagen bestehen müssen.
05
Gehen Sie zum Gericht, bewusst ihrer Rechte, um einen Termin für zur Besprechung des weiteren vorgehens und der Nutzung vom Wissen des Generalstrafantrages zu erfragen. Lassen Sie z.B. eine “Weiße Rose” z.B. mit der Telefonnummer ihres persönlichen Rechtskonsulenten.
06
Findet eine Verhandlung statt, bei dem sich z.B. das Gericht vollständig zurück zieht bzw. den Eltern wieder gemeinsam das Kommando übergibt? Oder wird gar ein vernünftiges Urteil gefällt? Falls nicht, bleibt Ihnen ggf. nur noch, die rechtliche Notwehr, Ihre "Hin-"/-Richter im Generalstrafantrag bei der Polzei anzugeben.
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