Die Exekutive

Jeder Beamte ist Verpflichtet, Strafanträge zu bearbeiten, und das Gesetz entsprechend des Amtseides zu erfüllen. StGB §133 - inbesondere bei erfüllten Paragraphen §81 und dem §138, StGB der sogar jeden Bürger zur Anzeige umso mehr jeden Staatsbeamten an"befielt" bzw. dazu verpflichtet!

Bitte erleichtern, Sie der Polzei Ihre Arbeit um Ihnen helfen können und zu dürfen.

Das die Poilzei niemanden "den Finger abbeißt" und man zu 99,9999% keine Angst vor der Polzei haben muss, weil diese beruflich dazu vereidigt ist die Bevölkerung zu schützen, auch wenn ihre "Dienstherren" die "Anordnungen" ("Rezepte") zum Handeln leider aktuell "noch nicht konsequent" umsetzen bzw. den Ernst der Lage offensichtlich wie noch ein Großteil der jeweils lokalen Bevölkerung ebenfalls nicht!

Jeder Polizeibeamte ist verpflichtet, die Strafanträge anzunehmen und Ihnen ein Aktenzeichen zu geben, damit Sie nachfragen können wie die Ermittlungen  vorangehen.

Hier kreuzt sich auch die freie Pressearbeit, der MITMACHER, die in die Rolle aus Verantwortung auch als Reporter motiviert selbst loslaufenden  erwachsenen Mit-Menschen bzw. Ihren Kindern für immer ein Vorbild  beleiben werden, hier zeigen Eltern, daß Sie die Pressearbeit aktuell "besser drauf haben", als die eigentliche Presse selbst! - Konkurrenz belebt wohl das Geschäft ! Vor allem die altruistische echte "Volks-Presse"!

Auf Grund der präkären politischen Lage, bei der niemand "Schuld sein will", am Kinderhandel bzw. der vorgeschalteten Familienvernichtungsindustrie, sind öfter noch Polzisten aus "Angst vor Verantwortung" geneigt ihnen nicht den Namen zu nennen, nicht die Dienstausweisnummer zu zeigen und konsquent dann auch kein Aktzeichen geben zu wollen, insbesondere dann nicht, wenn Sie gleich immer mit dem Völkerstrafrecht also der "Tür ins Haus fallen". 

Was ein Polizist für alle Polizisten und jeden nicht geistig kranken durch Entfamilisierung Depersonalisierten ganz klar sein, sein sollte, wird hier gegen den #mainstream der die #familie auf der Speisekarte hat mit der #idologie die "Deutschland" also jede Familie, "muss Sterben, damit ich Leben kann.", vom Chef des Landeskriminalamtes Stellung bezogen!

Eigene Hilfe bei der Polizei z.B. gegen eine korrupte Justiz einfordern!

Jeder Beamte ist Verpflichtet, Strafanträge zu bearbeiten, und das Gesetz entsprechend des Amtseides zu erfüllen. StGB §133 - inbesondere bei erfüllten Paragraphen §81 und dem §138, StGB der sogar jeden Bürger zur Anzeige umso mehr jeden Staatsbeamten an"befielt" bzw. dazu verpflichtet!

Bitte erleichtern, Sie der Polzei Ihre Arbeit um Ihnen helfen können und zu dürfen, und berücksichtigen Sie die Nachfolgenden Empfehlungen:

01

Info

Informieren Sie die Polizei, z.B. mit der PDF - Vorlage per FAX (oder in die E-Mail kopiert). Per E-Mail vorab und geben Sie der Polizei (möglichst) 24h.

02

Vorbereiten

Drucken Sie den Generalstrafantrag aus, und ggf. Ihren Erweiterungsstrafantrag, als Leitfaden für die Polzei!

03

Persönlich

Gehen Sie wenn möglich, mit einer Ausgabe des Generalstrafantrages (und ggf.  ihrem Erweiterungsantrag als Vorlage) zur Polizei.

04

Ansprechpartner?

Lassen sie sich immer erst den Namen geben, die Dienstausweisnummer und zeigen Sie dann eine Identifikation (Ausweis, Reisepass, Führerschein) dem Polizisten. Schreiben Sie sich den Namen auf.

05

Übergabe

Geben Sie dem Staatsbeamten, den Brief (noch am besten mit Namen & Datum drauf geschrieben und auf Ihrer Ausgabe (Kopie) aufgeschrieben) mit Erweiterungsantrag und Generalstrafantrag ab, so daß Sie Gewahr sein können, das ein Beamter diess Dokument rechtsgültig erhalten hat. 

06

Bestätigung

Bitten Sie den Staatsbeamten, der einen Eid auf Deutschland geschworen hat, die Übergabe der Dokumente mit vollständiger Rechtsgültiger Unterschrit mit vollem lesbaren Vor und Familiennamen BGB §126 zu bestätigen und Entsprechend der Amtspflicht §133 StGB mit Stempel und Vorgangsnummer bzw. Datum auf einer oder Ihrer Ausgabe gegenzuzeichnen.

07

Entscheidung

Bleiben Sie freundlich! Jeder Staatsbeamte hat es jeden Tag mit "Verrückten" zu tun, der Beamte muss verstehen was Sie wollen. Falls nicht bitten Sie darum einen weiteren erfahrenen Beamten dazu zu holen, am liebsten Jenseits der 50.

Wir wissen, daß es besonder Jungen Polizisten schwer gemacht wurde, alles Gesetze sofort zu beherrschen und die häufige "Gefahr im Verzug" von im .."vollzug zu unterscheiden".

08

Terminbitte

Erfragen Sie ob Sie gerade die Strafanzeige mit einem Polisten bestprechen dürfen, oder in ein paar Stunden wiederkommen sollen? Bitte beachten Sie das Polizisten bei "aktueller Gefahr im Verzug", ein Triage (aus Einschätzung was dringlicher ist) nud Entscheidung durchführen müssen, die nicht ihren persönlichen Ansprüchen "genügt". Auch hier gilt die Regel: "Der Arzt" (hier Polizist) "bestimmt die Reihenfolge"

09

Sofort!?

Sein Sie Vorbereitet! Haben Sie den Generalstrafantrag in mind. zwei Ausgaben ausgedruckt dabei! Und die Erweiterung so gut wie Ihnen möglich bereit!

 Beantworten Sie zunächst die Fragen des Beamten wie z.B. "Warum Sie sind hier" - z.B. mit "Um mich als Betroffener von Straftaten mit einer Vorlage für einen Strafantrag zu melden, und entsprechend Ihrer Vorgaben, diesen Aufzugeben und Hilfe als Bürger bei den richtigen Beamten  einzufordern um unsere Kinder aus einer Gefahr im Verzug oder Vollzug zu befreien. Hier bin ich und Helfe Ihnen! Eine Vorlage ist dabei!".

10

Neuer Termin?

"Wie geht es weiter, darf ich mich morgen früh wieder melden? Oder eher zum Nachmittag hin?" - ist eine konkrete Frage, die Sie als Bürger stellen dürfen und als Führsorgeverpflichtete Eltern stellen MÜSSEN (StGB §171). Sie haben das Recht das Ihren Kinder geholfen wird und die Pflicht die Exekutive dazu aufzufordern, wenn die Gerichte systemisch versagen! Bitten Sie darum, daß sich die kompletten Gerichtsakten und von den sonstigen beruflich beteiligten Dokumentierten Daten eingeholt werden. Der Generalstrafantrag, soll Ihnen Helfen, glaubwürdig zu sein, daß viele Dinge unwahr sind, gerade weil sie unwahr aufgeschrieben! Lächeln Sie lieber über "Üble Nachrede" und schreiben Sie die bereits erfolgten Verleumdungen für die Polizei auf, wer dies und wann man dies Tat.

Bei der Polizei

Ermittlungspflicht oder Beweispflicht

Risiko: Angewiesene Polizisten , wehren sich mit wiederholenden Phrasen z.T. gegen eine Annahme vom Strafantrag und tun so als würden Sie die Opfer nicht verstehen, dabei möchten z.B. ständig Beispiele (zur Traumatisierung) genannt bekommen ohne diese Wahrzunehmen und wiederholen ihre Fragen immer wieder bzw. tun dabei so als würden die Opfer sich nicht klar ausdrücken können! Insbesondere durch die Frankfurter Schule: "Fragen zurückwerfen, nie eine Beantworten." 

Das Verweisen auf die hochverräterische Gerichte, wäre ein Hohn und Spott auf die Opfer.

Das Verweisen ist eine indirekte Aufforderung sich ggf. mit Gewalt zu wehren, wenn Poltik den Mord an das Volk anweist!

Die exekutive (Polizei) ist und bleibt in der Pflicht, wenn die anderen Gewalten versagen 

  • zu ermitteln,
  • Gefahr im Verzug zu unterbinden,
  • angezeigte pot. Straftäter
  • ..

Die 
 

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