Es sind gewiss nicht alle Pflege€ltern pervers! Und nicht alle Pflegeeltern sind derart körperlich übergriffig, daß den Kindern das letzte bisschen Kindheit oder gar die Gebärfähigkeit, durch die umfangreiche Grausamkeit, auch noch geraubt wird.
Ganz sicher gibt es Pflege€ltern - im EINZELFALL - Pflege€ltern, die sich einfach nur ein Kind gewünscht haben, welches sie, wie ihr eigenes, selbst großziehen dürfen, was ihnen die Biologie verwehrt hat. Doch das sind die Ausnahmen!
In der Regel sind die meisten Pflegeeltern schlicht grausam und unbarmherzig mit dem Bedürfnis des Kindes, bei der Herkunftsfamilie, von wo das Kind nur geerntet wurde, bleiben zu wollen.
In der Regel belügen ALLE Pflege€ltern sich und andere, wenn sie behaupten, daß ein wohl geratenes Kind von erziehungsunfähigen Eltern kommt, da sich alle Beteiligten unausgesprochen einig darüber sind, daß Kinder aus “Problemfamilien” nicht zu vermitteln sind!
Es wurden millionenfach Kinder aus ihren echten Familien geraubt und ohne Not bei Pflegeeltern untergebracht. Dies ist die tatsächliche Not!
Und besteht eine tatsächliche vorübergehende Not, z.B. ein Krankenhausaufenthalt, einer unfreiwillig alleinerziehenden Mutter, riskiert diese, ihr Kind für immer zu verlieren, da sich die Bedarfserfüllung der Kinderlosen, nicht an vorübergehenden Pflegschaften, sondern nur an tatsächlichen Adoptionen fremder Kinder orientiert, die dann mit aller Gewalt gegen das Kind und die Eltern bzw. gar Großeltern durchgesetzt wird. Die gleichzeitige Bestechung der Pflegeeltern durch riesige Summen an - offiziell - Pflegegeldern macht diese, durch die Steuer-Blutgelder, nur noch abhängiger und letztlich zum Feind der tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder.
Besonders dann, wenn die Pflege€ltern, sich dazu verpflichtet haben, selbst keine Kinder zu bekommen. Z.B. durch die Sterilisation der Frau oder Kastration des Mannes, ist die Versuchung groß - die eigene Lebensfreude, um die sie sich selbst gebracht haben, doch noch zu erfüllen - ein anderes Kind rauben zu lassen. Dazu bestellt man beim Jugendamt das Kind am liebsten, solange die Mutter noch schwanger oder zumindest ein Kind noch klein und gut erzogen ist.
Da die Kinder, die geraubt wurden, nicht so riechen, wie die Pflege€ltern selbst, ist keine natürliche, biologische SchutzBarriere vorhanden, um die PflegeKinder, sobald sie aus den biologischen Kinderschuhen herauswachsen - Kinder nicht leiblicher Eltern werden signifikant schneller geschlechtsreif - weiterhin wie Kinder zu behandeln und zu beschützen. Im Gegenteil, stattdessen laufen PflegeKinder mit beginnender Pubertät Gefahr, dass es zum biologisch erzwungenen “Paarungsverhalten” zwischen Pflege€ltern und PflegeKindern kommt.
Auch der gegenseitige Handel, Weiterreichen mit den “Körpern der Kinder”, wie Gebrauchtwaren, soll zum Standard gehören, bei dem das Jugendamt gern wegschaut oder gar mithilft!
Für Pflege€ltern, welche die Kinder oft sogar als IHRE Kinder bezeichnen, ist das Kind letztlich nicht mehr Wert als ein Pferd, das man züchtet und zur Pferdewurst wird, wenn es denn lahmt. Das nächste Kind kann einfach bestellt werden, denn für Pflegekinder, die biologisch, also von der genetischen Veranlagung viel zu unterschiedlich zu den Pflege€ltern sind, haben die Pflege€ltern viel weniger Verständnis, bzw. versuchen die PflegeKinder im Charakter auf den biologisch veranlagten Charakter der Pflege€ltern umzuerziehen und begehen damit jeden Tag Kindesmindeshandlung. StGB §225
Mit den Transferleistungen, sowohl vom Staat als auch der, bis zum Siechtumstod versklavten und um die Lebensfreude beraubten StGB §226(3) echten Eltern, werden die Pflege€ltern mittlerweile durch mehrere Tausend EURO pro Monat - hauptsächlich finanziell - motiviert, den Raubzug zu unterstützen.
Mit großer Perversion und entwürdigender, herablassender Weise, behandeln Pflege€ltern die leiblichen, echten Eltern der Kinder, wie Geisteskranke, denen man angeblich zu Recht die Kinder raubt und erheben sich dadurch gleichzeitig zu Experten über Recht und Unrecht, um ihre Mit-Täterschaft am Völkermord zu rechtfertigen. VstGB §6
Der dümmste Spruch im ganzen Land, ist:
“Die vom Jugendamt wird (schon) seine Gründe haben, wenn sie ein Kind WEGNEHMEN!” - muss ergänzt werden mit:
“170.000 EURO im Jahr an Umsatz pro Kind, inklusive bereits im Voraus getätigte Bestellungen von Kinderheimen und Pflegeeltern, über zu raubende Kinder aus ausschließlich unproblematischen Familienverhältnissen.
Das sind die wahren Gründe!”
Wer, wenn er ehrlich ist, würde denn ein potentielles “Problemkind” als Pflegekind aus problematischen Familienverhältnissen bestellen und bei sich zu Hause aufnehmen wollen? Aktuell kein gutes Geschäftsmodell!
Nur gesunde Kinder sind im Jugendamt-Kinderhandel hoch dotiert!
Vorgehensweisen, die nicht funktionieren:
Pflegeeltern, die direkt auf ihre Pflegschaft angesprochen werden, brechen sofort jede Kommunikation mit neugierigen, die Umstände hinterfragenden Mitmenschen ab, so daß
werden.
Was funktionieren kann: Die Umgebung der Pflegeeltern informieren
Eltern, die noch ihre Kinder sehen und prüfen dürfen, ob diese noch am Leben und nicht bereits z.B. durch Organhandel "verschwunden" wurden, tun gut daran, diese Prüfungsmöglichkeiten wahrzunehmen und alle Beleidigungen, bzw. jeden Spott stoisch über sich ergehen zu lassen - um später sachlich in schriftlicher Form darauf zu antworten - und in der Situation selbst lediglich zu entgegnen; “Darauf kommen wir später zurück, sie bekommen eine schriftliche Antwort. Jetzt bin ich beim Kind.”
Alle Briefe und Vorwürfe, der am Kinderraub beteiligten Täter, sollten ungeordnet in einem Karton oder Schublade landen und außerhalb der Sichthöhe des Alltags verwahrt werden! Getreu nach dem Motto: “Aus den Augen aus dem Sinn!" Diese Dokumente dienen später lediglich zur Beweisführung, damit Opfer nachweisen können, daß sie selbst Unschuldig sind und es sich bei den PROFESSIONELLEN um “menschenähnliche Wesen” handelt, die dadurch, dass sie, insbesondere mitfühlenden Mit-Menschen, diese Grundrechte glauben entziehen zu dürfen, aufzeigen, für sich selbst auch keine Menschenrechte mehr zu beanspruchen.
Es ist i.d.R. nicht möglich, eine Gruppe von Kriminellen zu überzeugen, von den Opfern abzulassen, da sie sich von den Opfern nähren!
So ist es auch nicht möglich, Pflege€ltern davon zu überzeugen,
Vielmehr besteht die Gefahr, daß das Kind einfach weiterverkauft wird und als “Zeuge” für immer verschwindet!
Das Risiko für eine Fortsetzung von Misshandlungen oder gar zur Zeugenbeseitigung, z.B. dem Organhandel die Kinder anzubieten, ist sehr groß!
(Besonders, wenn ab Mai 2025, die Möglichkeit der Namensänderung möglich ist.)
In den USA ist bereits bestätigt worden, daß 325.000 Kinder, unter der “Beiden-Regierung”, verschwunden sind.
Unter der “Olaf Regierung”, sind ebenfalls bereits unzählig viele Kinder “verscholzt” worden, während vom Räuberkanzler als Ehemann der Kinderhändlerin, selbst und öffentlich die “Hoheit über die Kinderbetten” fremder Kinderzimmer, für den Kinderhandel eingefordert hat.
Solange,
ist der beste Schutz, die Pflege€ltern in die Öffentlichkeit zu ziehen, konkret - durch informieren des Umfeldes - die wahren Beweggründe der Pflege€ltern indirekt ans Licht zu bringen, ohne jedoch deren Identität direkt offen zu legen, so daß das Umfeld sich als Zeugen zuerst selbst darüber bewusst werden muss, mit welchen “menschenähnlichen Gestalten” sie es eventuell zu tun haben.
Es wird für die betroffenen Eltern, der geraubten Kinder empfohlen, möglichst ungesehen, verdeckt, wie “Partisanen”, zu agieren, so daß nur durch die Auswirkungen des Täter-Umfeldes, den Tätern bewusst wird, daß das viele Unrecht bzw. die vielen Verbrechen, die sie begangen haben, aufgedeckt wurde.
Durch diese Art von Notwehr und Erfüllung der Bürgerpflicht, die jeden weiteren zusätzlichen Schaden von den gefangenen Kindern fernhält, wird den Tätern die Gelegenheit gegeben, zu fühlen, was ihre Opfer hundertfach gefühlt haben, bzw. daß dann bald einsetzende Siechtum, mit jeder lokalen Bürgerinfo, bei den Tätern zu steigern.
Bestimmen Sie selbst den Zeitpunkt und rufen Sie (geplant) “spontan” die Pflege€ltern an, um sich kurz ALLEIN, ohne Kinder, treffen zu können und fragen Sie im persönlichen Gespräch nach, ob diese bereits zum Nachdenken gekommen sind oder ob man hier etwas mehr nachhelfen muss, damit das Denken wieder möglich wird.
Sollten die Pflege€ltern fragen:
“Haben Sie hier alle mit E-Mails oder Aushängen Verrrückt gemacht?” -
dürfen und müssen Sie Ausweichen und mit gegenfragen antworten:
“Erzählen Sie mehr, das interessiert mich…”,
“Was genau…”.
Wichtig ist dabei, daß den Pflege€ltern selbst mit ihren Worten die Möglichkeit gegeben wird, sich selbst vor Ihnen zu richten und auf solche Fragen selbst nicht zu antworten, d.h. stehen zu lassen, z.B.:
Sobald Vorwürfe kommen wie z.B.:
“Sind sie Reichsbürger?” kann direkt gefragt werden,
“Sind für Sie alle, die mit dem geltenden Gesetz argumentieren - Reichsbürger?"
Heißt das, Sie respektieren die Gesetze der BRD nicht?
Sind nicht eher die, die das Gesetz verwerfen, Hochverräter, also das, was Sie als Reichsbürger bezeichnen?”
Wiederholen Sie solange die Treffen (ohne Kinder!), am besten im öffentlichen Kaffee, zu Ihrer Sicherheit, bis die Pflege€ltern dies entweder nicht mehr zulassen, ggf. Ihnen ein Verfahren aufdrücken möchten oder bis diese mit Ihnen Wege suchen, um Ihnen die Kinder zurückzugeben oder im Notfall, zumindest solange - bis die rechtliche Sicherheit da ist, die Kinder den echten, leiblichen Eltern zurückzugeben - diesen Kindern ein sicheres Zuhause zu sichern und sie nicht weiter zu verkaufen, insofern diese Pflege€ltern nicht bereits übergriffig geworden sind. Denn eine “unerlaubte” Rückgabe würde mutmaßlich zum Weiterverkauf - zu (noch) gefährlicheren Pflege€ltern - durch das Jugendamt führen, da das Jugendamt die Konkurrenz der echten, leiblichen Eltern auf gar keinen Fall zulässt!
Pflege€ltern, die einsichtig sind, also tätige Reue üben, indem sie helfen, die Kinder zurückzuführen, wird empfohlen, Pardon zu gewähren, da durch Irrtum die Tatumstände, bis dahin noch nachvollziehbar wären StGB §16 & , wenn hiernach der Rücktritt StGB §24 von der Beteiligung StGB §27 oder gar Anstiftung StGB §26 (durch Bestellung vom Kind) erfolgt.
Pflege€ltern, die nicht einsichtig sind, wird empfohlen, öffentlich mit einem Strafantrag zu beglücken und damit im zweiten Schritt das Risiko zum Verschwindenlassen von Kindern, durch die Sichtbarkeit für die Strafverfolgungsbehörden (u.a. Polizei und Staatsanwaltschaft) bestmöglich zu blockieren.
Auch nach einem Strafantrag können Pflege€ltern, ihr Strafmaß immer noch Absenken, StGB §46a & §21, wenn ihnen, hierdurch die Ernsthaftigkeit der Situation StGB §20 erst bewusst wird.
Behalten diese Pflege€ltern, dann jedoch den Kurs bei, ist zu unterstellen, daß diese entweder
Ebenso sollte dann angestrebt werden, den Kindern, z.B. die, mit den, für die Kinder zugedachten Gelder, finanzierten Grundstücke und Häuser zu überschreiben. BGB §241 & StGB §46a Die Pflegeeltern dürfen gern ins Pflege- bzw. Siechenheim und die Früchte ihrer Taten noch kurze Zeit ernten.
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